Beschluss: Landeswahlprogramm

Version: "Ergänzungsvorschlag zum Skizze für ein Landtagswahlprogramm"

1 Soll über den Entwurf des Landtagswahlprogrammes testweise
2 in dieser Gruppe diskutiert und über Änderungsanträge zum
3 Entwurf beraten werden?

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Soll über den Entwurf des Landtagswahlprogrammes testweise
2 in dieser Gruppe diskutiert und über Änderungsanträge zum
3 Entwurf beraten werden?

Vorschlag

Ergänzungsvorschlag zum Skizze für ein Landtagswahlprogramm

Für eine vernünftige, tolerante und humane Drogenpolitik

Trotz herrschender Verbotspolitik sind illegalisierte Substanzen flächendeckend in Stadt und Land verfügbar. Laut Drogenbericht der Bundesregierung ist die Zahl der Drogentoten deutschlandweit im Jahr 2008 gestiegen. Besonders aufgeschreckt sind Bundes- und Landesregierung regelmäßig vom angeblich unbekümmerten Cannabiskonsum von Jugendlichen. Als Gegenmaßnahme setzt die schwarz-gelbe Landesregierung vor allem auf Repression und „Null-Toleranz“, bei gleichzeitigem Kahlschlag von Beratungs- und Betreuungsangeboten. Eine Drogenpolitik, die den Vorgaben von Vernunft und Humanität folgen will, wird für Menschen mit problematischen Konsummustern letztendlich nur durch eine enge Verbindung von Vorsorge, durch sachgerechte Aufklärung, ausstiegsorientierten Hilfen, Drogenersatzstoffen und weiteren Gesundheitshilfen für Schwerstabhängige erfolgreich sein. Um die Kriminalisierung von Drogenkonsumentinnen und -konsumenten zu beenden, treten wir für eine Änderung des Betäubungsmittelrechts im Sinne einer deutlichen Liberalisierung ein. Unser Ziel ist ein humanes und fachlich überzeugendes Konzept, welches abhängigen Betroffenen eine grundsätzliche Perspektive für den Ausstieg aus der Sucht ermöglicht. Nicht zuletzt halten wir die Einteilung in „legale“ und „illegale“ Substanzen für willkürlich. Illegalisierung verursacht Beschaffungskriminalität und ermöglicht den Umlauf „gepanschter“ und hochgefährlicher Substanzen. Im Zuge umfassender Information und Aufklärung streben wir eine Neubewertung dieser Kategorien an. Die Legalisierung von Cannabis soll ein erster Schritt sein. Auch das Fahrerlaubnisrecht (Fahrerlaubnisverordnung - FeV) darf von den zuständigen Behörden nicht länger als „Ersatzstrafrecht“ missbraucht werden, indem Cannabisnutzerinnen und -nutzern die Fähigkeit zum Führen eines Pkws abgesprochen wird - Konsequenz: Führerscheinentzug - ohne dass die Betreffenden ‚berauscht’ am Straßenverkehr teilgenommen haben.

DIE LINKE. Nds fordert:

Eine "akzeptierende Drogenpolitik": Dies bedeutet die Entkriminalisierung der "weichen" illegalen Drogen. Weiche und harte Drogen sollen getrennt werden und es soll, wie in den Niederlanden, verhindert werden, dass Drogenkonsumenten in den Schwarzmarkt einsteigen müssen, um an Cannabis zu kommen. Dies lässt sich am besten dadurch verhindern, indem man geringe Mengen dieser Droge erlaubt. Somit wird die Wahrscheinlichkeit deutlich verringert, dass Cannabiskonsumenten an härtere Drogen wie Ecstasy, Heroin etc. geraten.

Objektive und differenzierte Aufklärung über Wirkungsweise von Rausch- und Genussmitteln und mögliche Folgen ihres Konsums, auch des weit verbreiteten Alkohol- und Medikamentenkonsums.

Einführung einer Unterrichtseinheit „Genuss- und Rauschmittelkunde“ an den niedersächsischen Schulen als Teil einer glaubhaften Prävention durch objektive und differenzierte Aufklärung.

Die Regulierung des derzeitigen völlig »freien« Drogenmarktes durch eine Bundesratsinitiative oder ein niedersächsisches Modellprojekt für Cannabis, welches den Besitz, Erwerb, Anbau und Handel unter Berücksichtigung des Jugendschutzes legalisiert.

Die Einrichtung von Druckräumen mit hygienischen Bedingungen für Abhängige harter Drogen und ihre Anbindung an Betreuungsangebote.

Mehr und bessere Projekte der Therapie- und Nachsorge; dazu gehören insbesondere Hilfe zur Selbsthilfe, Rechts- und Sozialberatung sowie Hilfe zur Reintegration in Beruf oder Ausbildung.

Flächendeckende Regelversorgung mit Diamorphin (synthetisch hergestelltes Heroin) bei der Behandlung so genannter Schwerstabhängiger.

Ausreichende und bedarfsorientierte psychosoziale Begleitung und Betreuung von Rauschmittelabhängigen auf freiwilliger Behandlungsgrundlage.

Finanzierung von zielgruppenspezifischen Beratungs- und Betreuungsangeboten.

Nachvollziehbare THC-Grenzwerte auf wissenschaftlich gesicherter Grundlage für die Teilnahme am Straßenverkehr bei Cannabiskonsum, ähnlich der Promille-Regelung bei Alkohol, festlegen.

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